Am Freitag letzter Woche war Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein zweites Mal am Berliner Südkreuz, um sich die Zwischenergebnisse des dort laufenden Biometrie-Tests erklären zu lassen. Nach der Unterrichtung beantwortete der Minister für etwa zehn Minuten Fragen von Journalisten, die wir hier vollständig im Wortlaut wiedergeben und kommentieren.
Der Innenminister machte eingangs ein kurzes Statement, bevor er sich den Fragen der Journalisten zuwendete:
Die Bundespolizei testet an diesem Bahnhof, wie mit Hilfe moderner Technik die öffentliche Fahndung nach Terroristen, nach terroristischen Gefährdern, nach Schwerverbrechern verbessert werden kann. Ich habe mich heute über Zwischenergebnisse unterrichten lassen. Die Zwischenergebnisse zeigen folgendes: Bei siebzig Prozent und mehr haben wir eine positive Erkennung der Gesuchten, das ist ein sehr guter Wert und viel besser, als bei einem Test, der vor etwa zehn Jahren stattgefunden hat.
Wenn de Maizière diese ersten Ergebnisse nennt, so muss er sich allerdings an keinem vorher festgelegten Richtwert messen lassen, denn das Ministerium hat schlicht nicht veröffentlicht, welche Werte denn zu erreichen wären, damit der Test als Erfolg zu werten wäre. Stattdessen orientiert sich der Minister offenbar an dem Test am Hauptbahnhof Mainz vor zehn Jahren, der kläglich gescheitert war. Im Auftrag des Bundesinnenministeriums hatten dort sechs Kameras für vier Monate die Menschen auf der Rolltreppe und einer normalen Treppe in der Eingangshalle des Bahnhofes aufgezeichnet.
Die Ergebnisse vom Mainzer Bahnhof zu übertreffen, ist jedoch eine denkbar einfache Hürde und spricht noch nicht für einen Erfolg des jetzigen Tests. Was de Maizière einen sehr guten Wert nennt, ist eine zweifelhafte qualitative Einordnung, denn siebzig Prozent Erkennung bedeutet natürlich, dass dreißig Prozent der freiwilligen Tester von der Software in Südkreuz nicht erkannt wurden.

Die angegebenen Werte sind ohnehin nur von schwacher Aussagekraft, da nur wenige Hundert Teilnehmer beteiligt sind. Für aussagekräftige Studien ist diese Grundgesamtheit zu klein. Wenn das System tatsächlich irgendwann im Einsatz wäre und etwa eine Datenbank mit Bildern von mehreren Hundert oder gar Tausend „Gefährdern“ genutzt würde, ist zu erwarten, dass die Fehlerquote noch weiter steigen und damit auch die fehlerhafte Erkennung von gar nicht gespeicherten Personen steigen wird.
Eine ernsthafte Bewertung des Zwischenergebnisses würde voraussetzen, dass sehr viel mehr Informationen über den Ablauf sowie Technologie und Software veröffentlicht werden müssten. Bisher jedoch ist das Ministerium wenig auskunftsfreudig und verweigert auch auf Nachfragen nähere Informationen. Zumindest einige Angaben zur Fehlerquote gehen aus den nachfolgenden Aussagen des Ministers allerdings hervor:
Dieses Testergebnis oder dieser Test wurde ja auch kritisiert, weil möglicherweise irrtümlich Menschen erfasst werden, nach denen gar nicht gesucht wird. Diese Fehlerquote liegt unter einem Prozent. Auch das ist ein sehr guter Wert. Und deswegen stimmen mich die Zwischenergebnisse positiv, und sie versprechen einen erheblichen Mehrwert für die Fahndung nach Terroristen und Schwerverbrechern.
Die Fehlerquote, die der Minister hier meint, ist die sogenannte Falscherkennungsrate: Die Software entscheidet anhand einer vorher definierten Wahrscheinlichkeitsschwelle, dass ein Gesicht erkannt ist und gibt einen Treffer aus, obwohl das verglichene Gesicht nicht zum Gesuchten gehört. Da die biometrische Erkennung immer mit vorab definierten Wahrscheinlichkeitswerten zusammenhängt, kann diese Falscherkennungsrate nie Null sein. Aber an ihr kann man ungefähr ablesen, wie oft bei dieser Software-Einstellung Personen fälschlicherweise identifiziert und damit möglicherweise auch fehlerhaft in Datenbanken landen werden.
Rechnet man das beispielsweise auf viertausend Passanten um, die pro Tag von der Software erfasst werden, so würden nach Angaben de Maizières derzeit knapp vierzig einen Fehlalarm auslösen. Wenn in einem bestimmten Zeitraum zwanzigtausend Menschen passieren, würden knapp zweihundert Personen fälschlich identifiziert. Solche Fehlalarme können für die Betroffenen ernsthaft folgenreich sein.
Das Ergebnis also einen sehr guten Wert zu nennen, entbehrt Realitätsnähe. Ein Prozent fehlerhafte Erkennung bei Tausenden oder Zehntausenden Vergleichen am Tag macht ein solches System praktisch unbenutzbar. Denn niemand wird sich auf die „Aussagen“ dieses Systems verlassen, wenn es alle paar Minuten einen Fehlalarm ausgibt. Normalerweise sind eher Werte im Bereich von unter 0,1 Prozent eingestellt, die als guter Wert gelten.

Da vorab keine Zahlen angegeben wurden, welche Werte der Falscherkennung das Ministerium als akzeptabel ansieht, verkauft der Minister seine vage Angabe von unter einem Prozent eben als sehr gut. Ob hier aber von 0,6 Prozent oder 0,9 Prozent die Rede ist, bleibt offen. Bei einem gut besuchten Bahnhof könnten also beispielsweise in einem Monat Hunderte Menschen fälschlicherweise in den Datenbanken landen.
Gewiss ist nur, dass dem Minister die Messwerte ausreichten, um das Projekt weiterzuführen:
Ich habe heute entschieden, den Versuch um sechs Monate zu verlängern, aus folgendem Grund: Die Ausgangsbilder der freiwilligen Testpersonen sind sehr gut, sie sind sehr gute Fotos. Im polizeilichen Alltag haben wir aber oft Menschen, nach denen gefahndet wird, von denen es nur schlechte Bilder gibt. Und jetzt wird in der zweiten Phase dieses Versuchs getestet, ob man auch ähnlich hohe Trefferquoten erzielt, wenn die Ausgangsbilder schlechter sind, von schlechterer Qualität. Erst dann kann man wirklich präzise einschätzen, wie wirksam ein solches Fahndungsinstrument ist, und dafür ist ein halbes Jahr der angemessene Zeitpunkt.
Der Minister spricht damit die Bedingungen an, die den Test von realistischen Szenarien unterscheiden: Die Testbilder der Freiwilligen sind hier von optimaler Qualität und die Gruppe auch nicht repräsentativ für die Bevölkerung. Zudem arbeiten die Mitwirkenden nicht gegen die Überwacher, sondern mit ihnen. Absichtlich zieht dort niemand Grimassen, kämmt sich die Haare nach vorn oder verdeckt sein Gesicht auf andere Weise. Wenn man das wollte, wäre die Erkennung durch die Software leicht zu umgehen, wie man etwa an diesem Beispiel bei einer Protestaktion in Südkreuz sehen kann:

Die Perspektive der Blickrichtung oder die Beleuchtung spielen eine große Rolle, aber eben auch das Mitwirken der Vermessenen. Sieht man sich Ergebnisse von früheren Tests an, beispielsweise von Cognitec (pdf), zeigt sich, dass die Mitwirkung von Testteilnehmern ein überaus wichtiges Element für die Erkennungsraten ist. Es ergibt sich zum Beispiel schon eine deutliche Verschlechterung der Trefferquote, wenn die Teilnehmer nicht direkt in die Kamera schauen (siehe Abbildungen 2 und 5 des Cognitec-Tests). Setzt man eine einprozentige Fehlerrate an, wäre unter Idealbedingungen in diesem Beispiel die Erkennungsrate 97,5 Prozent. Schaut die Person nicht direkt in die Kamera, fällt sie bereits auf 86 Prozent. In diese Ergebnisqualität kommt des Ministers Test allerdings erst gar nicht, die Erkennungsrate liegt ja nur um die siebzig Prozent.
Lässt man die Schönfärberei de Maizières mal beiseite, bleibt eine einfache Wahrheit festzuhalten, die sich in genau jeder Studie zur Biometrie findet: Gesichtserkennung ist schlicht nicht für den Einsatz mit nicht-kooperativen Menschen geeignet.
Es drängt sich zudem die Frage auf, welche Bilder in der verlängerten Testphase verwendet werden sollen. Werden die vorhandenen Bilder nun mit Bildern schlechterer Qualität ersetzt und wenn ja, auf welche Weise erfolgt die Qualitätsreduktion? Werden vielleicht testweise tatsächliche Fahndungsfotos zum Einsatz kommen? Damit ginge eine rechtliche Neubewertung einher, denn der Test würde sich dann von den freiwillig Mitwirkenden lösen. Aus den Aussagen des Ministers ist jedoch nicht ersichtlich, womit die Ausgangsbilder ersetzt werden.
Die Bewertung der Zwischenergebnisse
In der Fragerunde im Anschluss an de Maizières Statement richtete Tilo Jung die erste Frage an den Minister. Er wollte wissen, ob die Technik besser geworden ist und auch für flächendeckenden Einsatz nun geeignet sei. De Maizière beantwortete die Frage zunächst nur teilweise:
Es gab ja Kritik an dem Einsatz dieses Versuches, weil es einen ähnlichen Versuch vor etwa zehn Jahren gab und der zu schlechten Ergebnissen geführt hat. Und das Zwischenergebnis zeigt: Die Testergebnisse sind sehr viel besser geworden. Hier werden Systeme von drei verschiedenen Firmen nebeneinander getestet. Die Testergebnisse sind naturgemäß unterschiedlich, sie sind aber in allen Fällen deutlich bei siebzig Prozent und mehr, zum Teil auch bei Personen, die eine Mütze aufhaben, die einen Schal aufhaben, die eine Sonnenbrille aufhaben. Natürlich hat sich die Gesichtserkennungstechnik fortentwickelt in den letzten Jahren, sie wird sich auch weiter fortentwickeln. Welches System man dann nehmen würde, das müsste man dann am Ende des Tests entscheiden und sicher auch öffentlich ausschreiben. Aber es ist ja kein Wunder, wenn die Technik besser wird, dass auch die Ergebnisse besser werden, das wollten wir testen.
Natürlich wäre ein noch schlechteres Ergebnis als damals in Mainz geradezu desaströs. Hätten biometrische Erkennung und Videotechnik in den zehn Jahren nicht Fortschritte gemacht, wäre vermutlich jeder überrascht. Aber dass die Quote von siebzig Prozent auch bei teilverdeckten Gesichtern erreicht worden sein soll, ist zweifelhaft. Der Minister macht hier nur die vage Angabe, dies sei zum Teil so gewesen. Ein Teil von siebzig Prozent und mehr sind aber leider dann doch keine siebzig Prozent. Ohne dass die Öffentlichkeit einen Blick auf die Daten werfen darf, bleibt diese Aussage eine Nebelkerze.
Teilverdeckte Gesichter sind und bleiben eine große Schwierigkeit für biometrische Erkennungssoftware. Für die Biometrie-Bilder, die verpflichtend für Ausweise und Pässe abgegeben werden müssen, gibt die Bundesdruckerei daher Hinweise zur Ausleuchtung der Fotos und eben auch für die Verdeckung von Bereichen des Gesichts:

Die Kritik an dem Einsatz orientierte sich übrigens entgegen den Aussagen des Ministers kaum an dem gescheiterten Mainzer Versuch, sondern an der Tatsache, dass hier jeder Passant erfasst und biometrisch analysiert wird, auch diejenigen, die sich nicht mit einem Gutschein zur Teilnahme haben ködern lassen. Denn über die eigentliche Videoüberwachung hinaus werden alle aufgenommenen Passanten ja nicht nur beobachtet, sondern immer auch vermessen, identifiziert und mit Datenbanken abgeglichen.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die nächste Frage verwies genau auf eine solche Kritik, nämlich die des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der mehrfach vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatte. Dazu der Minister:
Zunächst gab es ja mal auch Datenschutzbedenken gegen den Versuch als solchen. Und ich denke, diese Bedenken haben wir überzeugend ausgeräumt: Es handelt sich um freiwillige Testpersonen, deren Einwilligung liegt vor. Und wer nicht mitmachen möchte, kann jederzeit aussteigen. Was die Einführung angeht, so hängt natürlich die Frage der Wirksamkeit und der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme auch von dem Umfang ab: Wen stellt man ein?
In seiner Antwort bezog sich de Maizière auf ganz bestimmte Bedenken, die technisch nicht korrekt vom Verein Digitalcourage vorgetragen wurden und dennoch leider breite Aufmerksamkeit fanden. Er konnte wahrheitsgemäß vorbringen, diese falschen Vorwürfe ausgeräumt zu haben. So fiel es dem Minister leicht, auf die ganz grundsätzliche, an den Grundrechten orientierte Kritik des DAV nur am Rande einzugehen. Dazu sagte er folgendes:
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, wenn man nach Terroristen und Schwerverbrechern fahndet. Die Bedenken würden dann höher, wenn man nach jedem Ladendieb fahndet. Und deswegen ist, wie immer bei solchen Maßnahmen, Erforderlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Und je schwerer die Vorwürfe sind, je höher der Fahndungsdruck ist, umso notwendiger ist ein solches Instrument und umso geringer sind dann auch Datenschutz- oder andere Grundrechtsbedenken.
Nun haben wir allerdings sehr konkrete Beispiels aus der jüngsten Zeit, die des Ministers Argumente hohl wirken lassen. So wurde etwa der Staatstrojaner als ein schwerwiegender Eingriff in die Privat- und Intimsphäre von Menschen jahrelang damit begründet, dass er nur gegen Terroristen verwendet werden sollte. Kurz vor Ende der Legislaturperiode wurde der staatliche Computereinbruch nun aber für Dutzende weitere Verbrechen erlaubt, die keinerlei Bezug zum Terrorismus mehr haben.
Flächendeckende Einführung
Unabhängig davon muss eine solche Maßnahme wie die biometrische Erfassung und softwareseitige Analyse aller Passanten immer auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, weil eben jedermann betroffen ist, der zufällig an den Kameras vorbeigeht. Das gilt erst recht, wenn der Minister diese Technik flächendeckend nutzen möchte, denn auch dazu fragt ihn einer der anwesenden Journalisten. De Maizière erklärte:
Wenn das Ergebnis positiv ist, dann prüfen wir, ob wir dafür eine gesetzliche Grundlage brauchen. Das hängt sicher auch von Art und Umfang der Einführung ab. Ich denke, wir werden eine gesetzliche Grundlage brauchen. Und nach Einführung dann einer solchen gesetzlichen Grundlage möchte ich das gerne – wenn die Ergebnisse positiv sind – flächendeckend einführen. Mindestens im Bereich des Bundesinnenministeriums, also bei Bahnhöfen und Flughäfen.
Das ist die neue Normalität der Massenüberwachung inklusive Vermessung der Körpermerkmale, die der noch amtierende Minister anstrebt: An Bahnhöfen und Flughäfen jeden Vorbeilaufenden erfassen, vermessen und durch die Datenbanken schieben. Mittlerweile warnt neben dem DAV sogar der Deutsche Richterbund vor dem flächendeckenden Einsatz.

Der Biometrie-Test und die Deutsche Bahn
Die Bahnhöfe und Flughäfen reichen aber natürlich nicht, wenn man es wirklich flächendeckend meint:
Ich bin aber auch gerne bereit, mit den Ländern zu sprechen, ob sie bereit sind, dann diese Systeme für ihren öffentlichen Personennahverkehr, Bussysteme und anderes zu verwenden.
Auf die Frage, ob das noch im kommenden Jahr geschehen wird, verwies der Minister auf die neue Regierung und seinen möglichen Nachfolger im Amt:
Ich warte jetzt mal die Zwischenergebnisse ab, und das wird dann sicher natürlich dann auch von einer neuen Bundesregierung zu entscheiden sein.
Ob de Maizière also selbst noch die Verantwortung für Phase zwei des Südkreuz-Tests tragen wird, steht dahin. Er äußerte sich aber folgendermaßen zu den Plänen:
Zunächst gehen wir jetzt in die zweite Phase dieses Tests also mit schlechteren Ausgangsbildern. Darüber hinaus testet die Bahn, ob man moderne Videotechnik auch für andere Dinge einsetzen kann. Also etwa folgenden Fall: Ein herrenloser Koffer steht fünf Minuten rum, ohne dass jemand sich darum kümmert. Dann könnte ein System anschlagen, dann kann ein Sicherheitsbeamter der Bahn oder ein Polizist dahin gehen und gucken, ob mit dem Koffer irgendetwas los ist. Solche Tests können gemacht werden, das entscheidet aber die Bundesbahn. Wir sind dabei sehr gerne behilflich, aber das muss die Bahn entscheiden, wann sie damit beginnt.
Von einem privaten Unternehmen wie der Bahn zu einem solchen Vorhaben Informationen zu bekommen, dürfte noch schwieriger sein als vom ohnehin schon zugeknöpften Ministerium. Bei Informationsfreiheitsanfragen hat die interessierte Öffentlichkeit gegenüber Unternehmen beispielsweise weniger Rechte, Informationen zu bekommen.
Fotos schlechterer Qualität
Warum erst jetzt begonnen wird, realistischere Bilder, also von schlechterer Qualität, zu nutzen, und warum dafür nun der Test verlängert werden muss, beantwortete der Minister nur ausweichend:
Wir sind nun mal mit den besseren Bildern gestartet, das waren sicher leichtere Bedingungen, aber sie sind nicht vollständig realitätsnah. Wenn sie nach jemandem öffentlich fahnden, für den es schon eine ID-Behandlung gibt, also zum Beispiel einen Haftbefehl, ausgesprochen für einen Menschen, den man aber nicht findet, dann hat man ein gutes Ausgangsbild. Wenn sie aber im Bereich terroristischer Gefährder noch kein gutes Ausgangsbild haben, weil es etwa keine ID-Behandlung gab, dann wird man mit schlechteren Bildern Vorlieb nehmen müssen und braucht trotzdem eine wirksame Fahndung. Und es ist sinnvoll, diese Phasen im Test nacheinander durchzuführen.
Warum man das nacheinander testen muss, bleibt offen. Aus Sicht des Ministeriums, das sich mit dem weiteren Besuch des Ministers ordentlich Mühe gibt, für gute PR zu sorgen, war diese Entscheidung vielleicht nicht sonderlich klug. Denn die schlechteren Bilder werden zwangsläufig auch schlechtere Ergebnisse liefern. Aber möglicherweise muss das dann ja de Maizières Nachfolger verkaufen.
Andererseits wäre es ja doch reichlich peinlich, wenn sich der Minister schon nach wenigen Monaten hätte an den Bahnhof stellen müssen, um zu verkünden, dass leider nur zehn Prozent Erkennungsrate und andauernde Falscherkennungen gemessen worden seien.
Einer der Journalisten lies sich mit der Antwort übrigens nicht abspeisen und fragte: „Aber Sie wissen doch nicht erst seit jetzt, dass Sie oft schlechte Bilder von Verdächtigen haben?“ Das bügelte de Maizière jedoch schlicht ab:
Wir haben mit guten Bildern angefangen und jetzt wird der Test fortgesetzt, mit schlechteren Ausgangsbildern.
Der Logik des Fragenden konnte sich der Minister nur durch eine Nicht-Antwort entziehen. Nun wollten die Journalisten noch wissen, ob der Südkreuz-Test definitiv Ende Juli endet:
Ich habe entschieden, diesen Test um sechs Monate zu verlängern, also von Ende Januar plus sechs Monate, und dann entscheiden wir weiter. Je besser wir in einen Regelbetrieb kommen, wenn die Argumente überzeugend sind und wenn wir das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren, dann müsste dieser Test vielleicht nicht verlängert werden.
Er endet also nicht definitiv im Juli, sondern die Devise heißt eher: Was nicht passt, wird irgendwie schon passend gemacht.
Zurück zur Trefferquote
Gegen Ende des Pressegesprächs am Bahnhof noch nach den vergangenen Sondierungsgesprächen gefragt und ob die biometrische Erfassung mit Grünen und FDP möglich gewesen wäre und ob gar flächendeckende Gesichtserkennung in dieser Konstellation hätte eingeführt werden können, antwortete der Minister:
Wir haben bei den Sondierungsgesprächen über vieles gesprochen, darüber nicht. Und im Übrigen ist das eine müßige Frage, weil es ja zu diesen erfolgreichen Verhandlungen nicht gekommen ist. Ob und wann das dann, in welchen Gesprächen auch immer, mit den Sozialdemokraten zu besprechen sein wird, das werden wir sehen.
Dass in den Sondierungen kein Wort zu dem Südkreuz-Vorzeige-Projekt fiel, das von de Maizière immerhin bereits als flächendeckender Plan angekündigt war, zeigt entweder, dass man noch weit entfernt von der Besprechung von Details in der Innenpolitik war, oder aber, dass weder Liberale noch Grüne Grund sahen, die biometrische Erfassung von Passanten als das zu problematisieren, was sie ist: einen weiteren Bereich im Leben vieler Menschen in einen anlasslosen Überwachungsraum umzufirmieren.
Die nächste Frage der Journalisten wandte sich dann wieder den Fehlerquoten zu. Was denn da genau gemessen wurde, erklärt der Minister so:
Ich habe gesagt: Wenn jemand gesucht wird und er wird nicht erkannt, dann ist das eine Fehlerquote. Das erleben wir sonst natürlich auch. Im normalen Leben bekommt ein Polizist ein Fahndungsbild in die Hand und guckt mit seinem eigenen Auge und geschulter polizeilicher Ausbildung, ob jemand diesem Fahndungsbild ähnlich sieht. Da ist die Fehlerquote ungleich höher. Dass Menschen einer Fahndung entwischen, ist leider polizeilicher Alltag. Eine Trefferquote von siebzig Prozent und mehr ist ein sehr gutes Ergebnis. Die Kritik richtet sich daran: Kann jemand Unschuldiges irrtümlich erkannt werden? Auch das gibt es im polizeilichen Alltag natürlich. Jeden Tag wird jemand angehalten, der mit einem Verdächtigen verwechselt wird, dann kommt er mit auf die Wache, wird überprüft und dann sagt man: „Okay, das ist die falsche Person, wird freigelassen.“ Vermutlich in mehr als einem Prozent von solchen Fällen. Deswegen ist eine Fehlerquote, die sich auf irrtümlich Gesuchte bezieht, von unter einem Prozent ein sehr gutes Ergebnis und wird vielen Kritikern, glaube ich, auch zu denken geben.
Das Ergebnis wird allerdings auch nicht besser, wenn man es nur oft genug wiederholt. Denn der Vergleich hinkt wie ein lahmender Gaul. Wir reden hier immerhin von mehreren Gesichtern von Menschen pro Minute, die von diesem einen System an diesem einen Ort erfasst und weiterverarbeitet werden. Zuvor hatte de Maizière bereits selbst die flächendeckende Ausweitung angesprochen. Das mit Polizisten zu vergleichen, die auf ein Fahndungsfoto schauen, ist absurd.
Auf die Idee des flächendeckenden Einsatzes bezog sich auch die nächste Frage. Denn der Minister sollte beantworten, wie es denn mit den ständigen Fehlalarmen sei, wenn man etwa mit einer Million Personen rechne.
Ich gehe nicht davon aus, dass wir eine Million Verdächtige haben, die wir mit diesem System suchen.
Da missverstand de Maizière die Frage, die sich auf die Erfassten, nicht auf die Gesuchten bezog. In der Fläche im Einsatz, könnten eine Million Menschen pro Tag von solchen System erfasst und überprüft werden. Der Minister hat aber immer nur die Gesuchten im Blick. Dass jeder Passant dafür von dem System analysiert werden muss, scheint bei ihm weniger wichtig zu sein, da er folgendermaßen fortfuhr:
Denn wir reden hier über öffentliche Fahndungen bei sehr schweren Vorwürfen, erster Punkt. Zweiter Punkt: Bei einer öffentlichen Fahndung, die wir jetzt haben, gibt es ständig diese Fehler, weil Polizisten Menschen aufhalten und kontrollieren, weil sie das Gefühl haben, dass sie einem Gesuchten entsprechen könnten. Das war kein fehlerhaftes Verhalten der Polizei, sondern ein richtiges Verhalten, und niemand nimmt daran Anstoß. Wir haben ja sogar andere Fälle: Dass wir eine Routinekontrolle machen, bei der Schleierfahndung, bei Grenzkontrollen, bei anderen Kontrollen, und da werden nach Stichproben oder gänzlich Unschuldige angehalten und kontrolliert, ob zufällig ein Verdächtiger unter ihnen ist. Bei einem solchen System könnten sogar weniger Menschen in Kontrollen geraten als bei menschlichen Kontrollen. Deswegen glaube ich, dass eine solche Fehlerquote von unter einem Prozent eine sehr gute Nachricht ist.
Zu dieser Fehlerquote kam noch eine letzte Nachfrage eines Journalisten, der wissen wollte, wie hoch sie denn sei, wenn jemand beispielsweise eine Sonnenbrille trage?
Wir werden sicher keine Statistik machen, wie es mit Sonnenbrillen ist. Sondern, ja, es kann mal eine Sonnenbrille sein, das kann mal im Winter ein hochgeschlagener Schal sein, das kann eine Mütze sein, das kann jemand sein, der mal Kontaktlinsen, mal eine Brille trägt. Menschen sind eben unterschiedlich angezogen. Was ich genannt habe, ist eine durchschnittliche Trefferquote von siebzig Prozent und mehr. In Wahrheit ist sie sogar ein bisschen höher, ich bin jetzt nur auf die sichere Seite gegangen, und das ist besser, als ich erwartet habe und die meisten Kritiker auch.
In Wahrheit sind seine Aussagen zur Erkennung beim Tragen von Sonnenbrillen und Schals einfach nicht glaubwürdig. Deswegen wäre es unbedingt nötig, die gemessenen Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
